Häufig gestellte Fragen und Antworten* zur FOS 13 (FAQ)
Welche Chancen bietet mir der Besuch der FOS 13?
Welche Fremdsprachenkenntnisse muss ich nachweisen?
Gibt es in der FOS 13 ein Zentralabitur, ähnlich wie an den Gymnasien?
Wie finanziere ich das Schuljahr?
Welche Chancen bietet mir der Besuch der FOS 13?
Zusätzlich zu Ihrer Berufserfahrung erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife (oder
die fachgebundene Hochschulreife). Sie können also an jeder Universität / Gesamthochschule
studieren. Oder Sie verschaffen sich eine bessere Ausgangsposition für Ihre berufliche Karriere. Manche Schülerinnen oder Schüler wollen nach ihrer Ausbildung auch ganz neue Wege gehen! Auf jeden Fall verbessern Sie Ihre persönliche, berufliche und gesellschaftliche Handlungskompetenz.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die FOS 13 im Ludwig-Erhard-Berufskolleg besuchen zu können?
Sie müssen die Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung (alternativ: eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit) nachweisen. Mindestens einer der beiden Bereiche soll dem fachlichen Schwerpunkt „Wirtschaft und Verwaltung“ zuzuordnen sein.
Welche Fremdsprachenkenntnisse muss ich nachweisen?
Zunächst i. d. R. Englisch, denn die Abschlussprüfung in Englisch ist obligatorisch. Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache weisen Sie nach, indem Sie entweder Ihre Zeugnisse der Jahrgangsstufen 7 – 10 einer Schule der Sekundarstufe I (als beglaubigte Kopien) einreichen oder Unterricht im Umfang von 320 Stunden mit mindestens ausreichender Abschlussnote in Bildungsgängen des Berufskollegs (einschl. FOS 13, falls nötig) nachweisen.
Das funktioniert so:
1. Beispiel: Sie haben bereits ein Jahr lang Spanisch in der FOS 12 gehabt. Ein
Schuljahr = 40 Wochen je 4 Stunden = 160 Stunden. Also muss noch der Spanischkurs in der FOS 13 belegt werden, um auf 320 Stunden zu kommen.
2. Beispiel: Sie haben die Höhere Handelsschule besucht und zwei Jahre lang 3 Stunden Spanisch oder Französisch gehabt. 80 Wochen je 3 Stunden = 240 Stunden.
Also müssen Sie weiter lernen und am Spanisch-/Französischkurs in der Fos 13 teilnehmen.
3. Beispiel: Als Fremdsprachenassistent/in erfüllen Sie in jedem Fall die Anforderungen
hinsichtlich der zweiten Fremdsprache und brauchen in der FOS 13 nicht
am Spanisch-/Französischunterricht teilzunehmen.
Bringt es überhaupt etwas, die FOS 13 zu absolvieren, ohne dass ich eine zweite Fremdsprache nachweisen kann?
Ja, auf jeden Fall. Ohne die zweite Fremdsprache können Sie die fachgebundene Hochschulreife erwerben. Sie berechtigt zum Studium an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland in den einschlägigen Studiengängen, z. B. wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fächer für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. die Sekundarstufe II.
Gibt es Ersatzregelungen für den Nachweis der 2. Fremdsprache, wenn ich z. B. die 320-Stunden-Anforderung nicht erfüllen kann, aber trotzdem die allgemeine Hochschulreife erlangen will?
Es gibt die Möglichkeit, eine KMK-Zertifikatsprüfung auf der Niveaustufe II abzulegen. Diese (mündlichen und schriftlichen) Prüfungen finden i.d.R. im 2. Schulhalbjahr statt.
Gibt es in der FOS 13 ein Zentralabitur, ähnlich wie an den Gymnasien?
Nein, bis auf weiteres wird es kein Zentralabitur geben. Die Fachlehrer des Ludwig-Erhard-Berufskollegs erarbeiten die Abiturvorschläge für ihre Schüler.
Wie finanziere ich das Schuljahr?
Noch gibt es die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (elternunabhängig!) nach dem Bundesausbildungs- förderungsgesetz zu beantragen. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim BAFöG-Amt Münster.
* Diese Informationen basieren auf der APO-BK, Anlage D (Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen). Alle Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.






