Fremdsprachenassistentin/Fremdsprachenassistent (3jährig)
offizielle Bezeichnung
Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führt — Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin, Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent — Fachrichtung Fremdsprachen
Ziele der Schulform:
Qualifizieren zur Sach- und Entscheidungsbefähigung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, damit verbunden Erwerb einer hohen Qualifikation im wirtschaftsbezogenen fremdsprachlichen Bereich, in zwei Fremdsprachen:
- Englisch (obligatorisch)
- Französisch (nur Fortgeschrittene) mit dreijähriger Vorbildung oder
- Spanisch (nur Anfänger)
Die fortgeführten Fremdsprachen sollten das Niveau „Vantage“ (Niveaustufe B2 des Europarates) bezogen auf den Bereich Wirtschaft erreichen. In einzelnen Kompetenzbereichen kann das Niveau „Effective Proficiency“ (Niveaustufe C1 des Europarates) erlangt werden. In der neueinsetzenden Fremdsprache ist das Niveau „Threshold“ (Niveaustufe B1 des Europarates) zu erreichen und „Vantage“ (Niveaustufe B2 des Europarates) anzustreben.
Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sollen den steigenden Bedarf der Arbeitgeber des europäischen Binnenmarktes an qualifiziert ausgebildeten jungen Leuten mit guten wirtschaftsbezogenen Fremdsprachenkenntnissen decken.
Organisation des Bildungsgangs:
Unterrichtszeiten:
Vollzeitunterricht an fünf Wochentagen mit jeweils ca.6-8 Unterrichtsstunden; zusätzlich ein Betriebspraktikum von mindestens 8 Wochen Dauer (besser 12 Wochen, da von vielen Betrieben keine kürzeren Praktika angeboten werden);
Termine:
Das Betriebspraktikum findet am Ende der Mittelstufe ca. 6 Wochen vor den jeweiligen Sommerferien und in den Sommerferien statt. Fachhochschulreifeprüfung und Staatliche Berufsabschlussprüfung (bestehend aus: Schriftliche Abschlussprüfung und Praktische Prüfung) am Ende des 3. Ausbildungsjahres (ca. Mai/Juni des jeweiligen Prüfungsjahres).
Aufnahmevoraussetzungen:
In die dreijährige Fachklasse für Fremdsprachenassistentinnen / Fremdsprachenassistenten werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die mindestens den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife (Schulischer Teil) können bei Eignung in die Mittelstufe dieses Bildungsgangs aufgenommen werden. Die Interessenten für diese doppelqualifizierende Schulform sollten ein besonderes Interesse an Fremdsprachen im kaufmännischen Tätigkeitsfeld mitbringen, über möglichst umfangreiche Grundkenntnisse im Englischen verfügen und dies auch durch gute Schulleistungen nachweisen können.
Abschlüsse:
Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsganges vermittelt die Allgemeine Fachhochschulreife und einen Berufsabschluss (nach Landesrecht) mit der Bezeichnung „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin Fremdsprachen“ / „Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent Fremdsprachen“
Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges haben die staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten/Assistentinnen Fremdsprachen darüber hinaus noch die Möglichkeit, in einer oder zwei Fremdsprachen vor der Industrie- und Handelskammer die Prüfung
als geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in abzulegen.
Außerdem wird der Erwerb des KMK – Zertifikats ermöglicht.
Zur Anmeldung und Infobroschüre klicken Sie bitte hier.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr StD Thomas Reuke zur Verfügung.






